Ein grünes Blatt neben dem Produktfoto, „nachhaltig verpackt“ im Footer, „klimaneutraler Versand“ im Checkout: Solche Botschaften wirken harmlos und verkaufen gut. Seit dem 27. September 2026 können sie aber eine Abmahnung auslösen. Denn mit der EmpCo-Richtlinie gelten in Deutschland neue, strenge Regeln für Umweltaussagen – sogenannte Green Claims.
Das betrifft längst nicht nur Öko-Marken. Wer einen Etsy-Shop betreibt, Fotodrucke verkauft, Verpackungen gestaltet oder als Agentur Produkttexte schreibt, kann genauso betroffen sein. Wir zeigen, was jetzt gilt, welche Formulierungen und Gestaltungselemente heikel sind und wie du deine Inhalte schnell prüfst.
Auf einen Blick: Das gilt jetzt für Green Claims
Seit 27.09.2026 verbindlich: Die EU-Richtlinie (EU) 2024/825, kurz EmpCo, ist über eine Änderung des Wettbewerbsrechts (UWG) in Deutschland umgesetzt.
Keine Schonfrist: Die Regeln gelten auch für Produktbeschreibungen, Siegel und Texte, die schon lange online sind.
Pauschale Öko-Begriffe sind tabu: „Umweltfreundlich“, „grün“ oder „öko“ sind ohne nachgewiesene hervorragende Umweltleistung nicht mehr erlaubt.
„Klimaneutral“ per Ausgleichszahlung ist vorbei: Wer die Neutralität eines Produkts nur durch CO₂-Kompensation erreicht, darf damit nicht mehr werben.
Eigene Öko-Siegel sind riskant: Erlaubt sind nur Siegel mit einem Zertifizierungssystem und unabhängiger Prüfung – oder staatliche Siegel.
Auch Bilder zählen: Grüne Blätter, Erdkugeln oder Naturmotive können wie eine ausformulierte Umweltaussage bewertet werden.
Betroffen ist jeder, der an Verbraucher verkauft – unabhängig von Branche und Größe, auch aus dem Ausland.
Was sind Green Claims – und warum betrifft das auch dich?
Green Claims sind freiwillige Umweltversprechen in der Werbung: „recycelt“, „klimaneutral“, „plastikfrei“, „nachhaltig produziert“. Sie stehen in Produkttexten, auf Verpackungen, in Social-Media-Posts oder auf der Über-uns-Seite. Die EU hat untersucht, wie belastbar solche Aussagen sind – mit ernüchterndem Ergebnis: Rund 53 Prozent der geprüften Claims waren vage, irreführend oder unbelegt, rund 40 Prozent hatten gar keine Belege. Dazu kommen allein in der EU rund 230 Nachhaltigkeitslabels, von denen etwa die Hälfte kaum oder gar nicht geprüft wird.
Die neuen Regeln treffen deshalb nicht nur große Marken mit Nachhaltigkeitskampagne. Sie gelten für jedes Unternehmen, das Verbrauchern etwas verkauft. Ein paar typische Fälle aus dem Kreativ-Umfeld:
Handmade und Etsy: Die Seife ist „100 % natürlich und umweltfreundlich“, die Kerze „nachhaltig“, das Paket „klimaneutral verschickt“.
Fotografen und Künstler: Prints werden als „ökologisch gedruckt“ oder auf „nachhaltigem Papier“ angeboten.
Designer und Agenturen: Du gestaltest eine Verpackung mit Blätter-Icon oder textest „grüne“ Produktbeschreibungen für Kunden. Werben muss zwar der Kunde – aber im Zweifel landet der Ärger auch bei dir, etwa wenn Material neu produziert werden muss.
Online-Shops jeder Art: Ein Banner mit „klimaneutraler Versand“ im Checkout oder ein selbst gebasteltes „Eco-Choice“-Badge reichen schon.
Händler mit Herstellertexten: Wer Produktbilder und Werbetexte vom Hersteller übernimmt, übernimmt auch die Verantwortung für die Umweltaussagen darin.
Praxistipp: Such in deinem Shop oder Portfolio einmal nach den Wörtern „nachhaltig“, „umwelt“, „öko“, „grün“, „klima“, „CO₂“ und „bio“. Die meisten sind überrascht, wie viele Treffer zusammenkommen.
Was seit dem 27. September 2026 gilt
Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) wurde 2024 beschlossen. Deutschland hat sie mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt, verkündet am 19. Februar 2026. Seit dem 27. September 2026 sind die Regeln verbindlich. Die wichtigsten Punkte:
Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „grün“ sind nur noch erlaubt, wenn du eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst. Im Alltag heißt das: Konkret werden statt pauschal loben.
Klimaneutralität durch Kompensation: Aussagen, ein Produkt sei klimaneutral oder habe einen reduzierten CO₂-Fußabdruck, sind unzulässig, wenn sie auf dem Ausgleich von Emissionen beruhen – etwa über Waldschutzprojekte.
Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie staatlich sind oder auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruhen. Das selbst entworfene „Green Choice“-Badge fällt durch.
Versprechen für die Zukunft wie „bis 2030 klimaneutral“ brauchen einen konkreten, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan mit messbaren Zielen und unabhängiger Kontrolle.
Teil statt Ganzes: Wer eine Umweltaussage über das ganze Produkt macht, obwohl sie nur für einen Teil gilt – etwa die Verpackung –, führt in die Irre.
Wichtig: Eine Übergangsfrist für Inhalte, die schon vor dem Stichtag online waren, gibt es in Deutschland nicht. Der alte Produkttext von 2022 wird genauso gemessen wie die neue Kampagne.
Und die viel diskutierte Green Claims Directive? Sie sollte zusätzlich eine Vorab-Prüfung von Umweltwerbung durch unabhängige Stellen bringen. Das Vorhaben liegt seit Mitte 2025 auf Eis. Für dich zählt derzeit allein die EmpCo-Richtlinie – und die reicht völlig, um Werbung angreifbar zu machen.
Was ist erlaubt, was nicht? Beispiele aus der Praxis
Nicht jede Umweltaussage ist verboten. Die Faustregel: Je konkreter und belegbarer, desto sicherer.
Praxistipp: Ersetze das Adjektiv durch die Tatsache dahinter. Aus „nachhaltig verpackt“ wird „Versandkarton aus 100 % Altpapier, ohne Plastikfüllmaterial“. Das ist ehrlicher, konkreter – und überzeugt umweltbewusste Kunden oft sogar besser.
Die unsichtbaren Green Claims: Farben, Icons und Bildsprache
Für alle, die gestalten, ist dieser Punkt der wichtigste: Eine Umweltaussage muss nicht ausgeschrieben sein. Auch eine Gestaltung kann beim Kunden den Eindruck erwecken, ein Produkt sei besonders umweltfreundlich – und wird dann genauso streng geprüft wie ein Text.
Typische Kandidaten sind:
Blätter-, Baum- oder Erdkugel-Icons neben Produkten oder im Checkout
dominante Grüntöne kombiniert mit Naturfotos, wenn das Produkt keinen konkreten Umweltvorteil hat
selbst gestaltete Badges im Siegel-Look („Eco“, „Green Choice“, „Planet friendly“)
Recycling-Pfeile oder Symbole, die nach offizieller Kennzeichnung aussehen
Stockfotos mit Wald, Wiese oder Meer auf Produktseiten von Alltagsprodukten
Ob eine Gestaltung im Einzelfall als Umweltaussage gilt, hängt vom Gesamteindruck ab. Klar ist aber: Ein grünes Blatt ist kein neutrales Deko-Element mehr, wenn es neben einem Produkt steht.
Praxistipp für Designer und Agenturen: Frag beim Briefing aktiv nach, ob es für jede Umweltbotschaft einen Beleg gibt – und dokumentiere die Antwort. Das schützt dich und deinen Kunden vor teuren Korrekturschleifen nach dem Druck.
Was droht bei Verstößen – und dein 5-Minuten-Check
Irreführende Umweltaussagen sind ein Wettbewerbsverstoß. Abmahnen können Mitbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und qualifizierte Verbände wie die Wettbewerbszentrale. Dann drohen Abmahnkosten, bei Wiederholung Vertragsstrafen aus einer Unterlassungserklärung und im Streitfall Gerichts- und Anwaltskosten. Bei schwerwiegenden, grenzüberschreitenden Verstößen sieht der EU-Rechtsrahmen außerdem Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes vor. Hinzu kommt ein Risiko, das sich nicht in Euro beziffern lässt: Wer beim Greenwashing erwischt wird, verliert Vertrauen.
So verschaffst du dir einen ersten Überblick:
Alle Stellen sammeln: Produkttexte, Kategorieseiten, Über-uns- und Nachhaltigkeitsseiten, Banner, Pop-ups, Checkout, Versand-E-Mails, Social-Media-Profile, Marktplatz-Angebote.
Belege prüfen: Gibt es für jede Aussage aktuelle, konkrete Nachweise? „Laut Hersteller“ reicht nicht.
Siegel checken: Steht hinter jedem Siegel ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung?
Gestaltung ansehen: Wo erwecken Icons, Farben oder Bilder einen Umwelt-Eindruck, den du nicht belegen kannst?
Unsicher? Lass deine Umweltaussagen prüfen
Der Selbstcheck zeigt, wo es hakt. Ob eine konkrete Formulierung, ein Siegel oder ein Icon rechtlich hält, ist aber oft eine Frage des Einzelfalls. Dafür bietet der Händlerbund den Green Claims Check an:
Die neuen Regeln verbieten nicht, mit Umweltvorteilen zu werben. Sie verlangen nur, dass du sagst, was genau umweltfreundlich ist – und es belegen kannst. Das trifft Etsy-Shops und Agenturen genauso wie große Marken, denn ein einziges Wort oder Icon kann reichen. Wer jetzt einmal gründlich aufräumt, ist auf der sicheren Seite und gewinnt bei umweltbewussten Kunden sogar an Glaubwürdigkeit.
Häufige Fragen zu Green Claims
Gilt das auch für kleine Shops und Selbstständige? Ja. Die Regeln gelten für alle Unternehmen, die an Verbraucher verkaufen – unabhängig von Größe und Branche. Auch Shops mit Sitz im Ausland sind betroffen, wenn sie an Kunden in Deutschland verkaufen.
Muss ich alte Produkttexte überarbeiten? Ja. Eine Übergangsfrist für bestehende Inhalte gibt es in Deutschland nicht. Seit dem 27.09.2026 zählt, was aktuell online steht.
Darf ich noch mit „klimaneutral“ werben? Nicht, wenn die Klimaneutralität des Produkts auf CO₂-Kompensation beruht. Konkrete, belegte Einsparungen – etwa „30 % weniger CO₂ als 2023“ – kannst du dagegen nennen.
Welche Siegel sind noch erlaubt? Staatliche Siegel und solche, die auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruhen, zum Beispiel das EU Ecolabel, der Blaue Engel oder FSC. Selbst erfundene Siegel ohne externes Prüfsystem sind unzulässig.
Können auch Bilder und Farben ein Green Claim sein? Ja. Blätter-Icons, Erdkugeln, Naturbilder oder eine auffällig grüne Gestaltung können wie eine Umweltaussage wirken und unterliegen dann denselben Anforderungen.
Ich übernehme nur die Texte des Herstellers – bin ich trotzdem verantwortlich? Ja. Wer Werbematerial übernimmt und damit verkauft, verantwortet die Aussagen darin selbst. Prüfe Herstellertexte deshalb genauso kritisch wie eigene.
Was ist mit der Green Claims Directive? Die geplante EU-Richtlinie liegt seit Mitte 2025 auf Eis. Maßgeblich ist aktuell die EmpCo-Richtlinie.
Über den Händlerbund: Der Händlerbund ist mit über 100.000 betreuten Präsenzen einer der größten Online-Handelsverbände Europas. Er unterstützt Online-Händler und Kreative mit Rechtstexten, Rechtsberatung und Prüfungen wie dem Green Claims Check.